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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines / Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen, einschl. aller Nebenleistungen Auskünfte, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Liefer – und Geschäfts- bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Bestellung und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung - ob in mündlicher oder schriftlicher Form - 30 Tage gebunden. Eine Stornierung kann nur mit unserem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Hierbei beträgt die Stornogebühr mindestens 25 % vom Bestellwert. Die Stornogebühr kann entsprechend höher ausfallen, wenn sich der erteilte Auftrag bereits in der Produktion befindet oder sogar schon ausgeliefert wurde. Lieferaufträge des Bestellers werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Ausführung der Bestellung angenommen. Änderungen und Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Dem Besteller bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns ein niedrigerer Schaden als die vorstehende Pauschale oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Lieferung und Lieferzeiten

1. Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnis usw. und die darin enthaltenen Daten z.B. über Leistung, Betriebskosten und Gewicht sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderung in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, wenn die Änderungen nicht wesentlich sind.

2. Liefertermine und Lieferfristen sind nur bei schriftlicher oder fernmündlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Käufer nicht unzumutbar sind.

3. Wird die von uns geschuldete Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transport- Hindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt - jeweils auch bei Vorlieferanten), so verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, so sind beide Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Schadenersatzansprüche beider Vertragspartner sind ausgeschlossen. Unsere Leistungsverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind jedoch nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir darlegen, dass mit dem Zulieferer ein konkretes Geschäft zur Deckung unserer Leistungsverpflichtung gegenüber dem Besteller abgeschlossen wurde und der Zulieferer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder bei nicht rechtzeitiger Belieferung und wenn wir die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung unverzüglich angezeigt haben. Der Besteller ist berechtigt vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als ihm das Hinausschieben der Liefertermine oder Lieferfristen nicht mehr zumutbar ist.

4. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Besteller vom Auftrag erst zurücktreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen. Kommt er mit der Abnahme in Verzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, von ihm den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendung zu verlangen.

Preise

Die Preise in unseren Preislisten sind unverbindliche empfohlene Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt. zzgl. Verpackungs - und Versandkosten.

Erfüllung, Gefahrenübergang

1. Die Erfüllung des Vertrages durch uns erfolgt durch Mitteilung der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Besteller bzw. den beauftragten Spediteur und Überstellung der Ware in unseren Kundenlager.

2. Wir sind berechtigt, für die Verwahrung der Ware eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.

Bezahlung

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Diskontbelastungen sind sofort zur Zahlung fällig. Wir haften nicht für pünktliche Vorlage und Protesterhebung von Wechseln und Schecks.

3. Wenn der Besteller sich nachhaltig in Zahlungsverzug befindet oder Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder der Besteller zahlungsunfähig ist, das Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt wurde oder der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, dann sind wir berechtigt, bestellte aber noch nicht ausgelieferte Ware oder erbrachte Leistungen solange zurückzuhalten, bis der Besteller die Gegenleistung und alle aus dem selben rechtlichen Verhältnis folgenden fälligen Forderungen bewirkt oder in entsprechender Höhe Sicherheit geleistet hat. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller trotz Aufforderung fällige Forderungen nicht begleicht oder eine entsprechende Sicherheit nicht leistet.

4. Zahlungen werden auf die jeweils von uns angegebenen Bankkonten erbeten. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Barzahlungen Schecks oder Wechseln nur gegen Vorlage einer besonderen Inkasso-Vollmacht, die den Namen unseres Mitarbeiters enthalten muss, berechtigt.

5.Verzugszinsen werden in Höhe der jeweils banküblichen Kontokorrentzinssätze berechnet.

Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, einschl. evtl. Kosten und Zinsen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies aus - drücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzgl. angemessener Verwertungskosten - angerechnet.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Pfänder unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist unter keinen Umständen zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, sonstiger Belastung oder Verfügung der uns vorbehaltenen Waren, Forderungen oder Sicherheit berechtigt. Bei Antrag auf Vergleichs- oder Konkursverfahren, ist der Besteller verpflichtet, in unserem Eigentum stehende Ware durch Beschilderung über der gleichen als solche kenntlich zu manchen. Vorbehaltsware ist stets gesondert zu lagern.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrags (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung Weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt jedoch hiervon unberührt. Wir verpflichten uns aber, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Eine etwaige Be - oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sachen gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

6. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zu Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt diese in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

7. Der Besteller tritt und auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch Verbindung der von uns gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

Gewährleistung, Beanstandungen

1. Änderungen in der Ausführung oder der äußeren Ausstattung unserer Erzeugnisse bleiben - ohne besondere Benachrichtigung des Abnehmers - vorbehalten, sofern der Wert der angebotenen Erzeugnisse hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2. Wir gewährleisten für die Dauer von 6 Monaten nach Abnahme der Ware durch den Besteller, dass unsere Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.

3. Der Besteller muss einen offensichtlichen Mangel an den Waren und Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung schriftlich mitteilen. Ist der Käufer Vollkaufmann so muss er einen sich an den Waren und Leistungen zeigenden Mangel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Bis zur Besichtigung der angezeigten Mängel darf ohne unsere Zustimmung keinerlei Ware entnommen werde. Der Besteller ist verpflichtet die beanstandete Ware sorgfältig zu lagern, auf seine Kosten zu versichern und eine Besichtigung zu ermöglichen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Ansprüche auf Ersatz von Lager- oder sonstigen Kosten entstehen dem Besteller nicht.

5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten tragen wir die zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zu Höhe der am Erfüllungsort Felsberg anfallenden Kosten. Nur wenn wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage sind, diese sich insbesondere über eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen nur von uns zu vertretenden Gründen die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Diese Rechte stehen dem Besteller nur zu, wenn er seine Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung nach Abs. 3 nachgekommen ist.

6. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, und an den Waren oder Leistungen, für den Ersatz geliefert wird, das Eigentum zu verschaffen.

7. Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche gem. §§463, 480 II BGS geltend macht.

9. Ist der Käufer Vollkaufmann, so gilt die Haftungsfreizeichnung gleichwohl, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist gegenüber einem Kaufmann die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.Geöffnete Softwarepakete  oder Lizensierte Software die nach einer Probezet aktiviert wurde,   sind vom Umtausch ausgeschlossen.  

Warenzeichen

Unsere Waren dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht ohne das von uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Zuwiderhandlungen lösen eine Schadensersatzpflicht des Bestellers aus.

Sonstiges

1. Der Besteller hat kein Zurückbehaltungsrecht. Aufrechnen darf er nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns schriftlich anerkannten Forderungen.

2. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma timecom Service.

3. Für diese Geschäftsbedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der BRD.

4. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit allen sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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